Schließen ✖

Liebe Kunden,

das Jahr neigt sich dem Ende zu, und wir möchten die Gelegenheit nutzen, um uns herzlich für Ihr Vertrauen in unsere Werkstatt zu bedanken. Es war uns eine Freude, Ihnen bei Ihren Anliegen zur Seite zu stehen!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Start ins neue Jahr. Möge es Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg bringen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Werkstatt in der Zeit vom 21.12.2024 bis zum 05.01.2025 geschlossen ist. Ab dem 07.01.2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Vielen Dank für Ihre Treue und Ihr Verständnis.

Ihr Team von Automobile am Viadukt

News

Harte Kante gegen E-Scooter: Wo sie im ÖPNV unerwünscht sind

Ob gewollt oder nicht: E-Scooter gehören fest zum Landschaftsbild vieler deutscher Städte. In den letzten Jahren wurde aber vermehrt Kritik laut – insbesondere in Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Viele Bundesländer haben die Mitnahme von E-Rollern im ÖPNV nun untersagt.

Eine junge Frau fährt in der Innenstadt mit einem E-Scooter.

E-Roller müssen draußen bleiben – immer mehr Verkehrsbetriebe sprechen sich gegen eine Mitnahme in Bussen und Bahnen aus. Bild: Autoren-Union Mobilität/Unsplash

E-Roller sind überall, doch nicht überall gleich beliebt – so wurden sie vor Kurzem beispielsweise aus dem Stadtbild der europäischen Touristenmet-ropolen Paris und Madrid verbannt. Schuld daran sei vor allem die Rück-sichtslosigkeit vieler Fahrer und die daraus resultierenden Folgen für die innerstädtische Verkehrssicherheit. Ein dahingehendes Verbot wurde hier-zulande bereits in Gelsenkirchen ausgesprochen – eine harte Linie, die schon bald weitere Städte fahren könnten. 

Explosionsgefahr der Akkus
Wer hingegen bald schon keine Linien mehr fahren könnte, sind E-Rollerfahrer selbst: Viele Verkehrsgesellschaften haben die Rollermitnah-me in den Öffentlichen Verkehrsmitteln stark eingeschränkt. Eine Entwick-lung, die auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) befür-wortet. Der maßgebliche Verbotsgrund liegt laut VDV in den unzulängli-chen Sicherheitsstandards der Akkus und der daraus resultierenden Brand- und Explosionsgefahr von E-Rollern begründet. 
 
Wo gilt das Mitnahmeverbot?
Seit dem 01. Oktober dürfen E-Roller nicht mehr in den Straßenbahnen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt befördert werden. Damit steht die Main-metropole nicht allein da – so hat die Hamburger Hochbahn AG ein solches Verbot bereits im Sommer 2023 in Kraft gesetzt. Darüber hinaus lehnen auch alle kommunalen Verkehrsbetriebe in Nordrhein-Westfahlen und der Stadt Leipzig, Augsburg und Nürnberg die Mitnahme von E-Rollern in Bus-sen und Bahnen ab. Dasselbe gilt auch für alle Verkehrsmittel, die zur Nah-verkehr Schleswig-Holstein GmbH, der Münchner Verkehrsgesellschaft und dem Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen gehören. 

Rücksichtnahme erwünscht
Obwohl viele Städte und Bundesländer noch nicht von dieser Regelung betroffen sind, bleiben weitere flächendeckende Verschärfungen dieser Art abzuwarten. Dennoch gilt nach wie vor: Gerade zu Stoßzeiten sollte der Rollertransport per Bus oder Bahn verhindert werden.